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B e n u t z u n g s o r d n u n g

des Schulbibliotheksdienstes Klausen

 

 

Aus Gründen der Vereinfachung wird auf die sprachliche Unterscheidung von Benutzerinnen und Benutzern verzichtet.

 

1. Aufgaben und Dienste der Schulbibliothek

 

Der Schulbibliotheksdienst Klausen ist ein Bibliotheksdienst zusammengeschlossener Schulen (Mittelschule Klausen, Grundschulsprengel Klausen I und Grundschulsprengel Klausen II) und wurde mit Beschluss der Landesregierung Nr. 2755 vom 16.11.2009 errichtet.

Die Schulbibliothek ist ein Ort des Lernens und der Begegnung. Sie ermöglicht die selbständige Suche nach Texten und anderen Informationsquellen, liefert einen wichtigen Beitrag zum Unterricht und zur Unterrichtsvorbereitung und fördert durch geeignete Aktivitäten die Freude und Lust am Lesen. Außerdem ist die Bibliothek neben den Computerräumen der Trainingsort für den Umgang mit neuen Medien und das schulische Dokumentationszentrum.

 

2. Benutzungsberechtigung

 

Die Bibliothek stellt Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Musikkassetten, CDs, CD-ROMs, Videokassetten, DVDs und Spiele zur Verfügung. Jeder Benutzer hat dazu freien Zugang. Für die Recherche steht ein elektronischer Bibliothekskatalog (OPAC) zur Verfügung. Für Fragen und Hilfestellungen bei den Recherchen kann man sich jederzeit an das Bibliothekspersonal wenden.

Zur Benutzung und Entlehnung sind berechtigt:

  • Schüler/innen der Mittelschule Klausen
  • Schüler/innen des Grundschulsprengels Klausen I und Klausen II (als indirekte Nutzer über ihre Lehrpersonen)
  • Lehrpersonen der zusammengeschlossenen Schulen
  • Nicht unterrichtende Mitarbeiter/innen der zusammengeschlossenen Schulen
  • Mitarbeiter/innen für Integration der zusammengeschlossenen Schulen
  • Externe Personen (bei Bedarf)

 

3. Öffnungszeiten

 

Die Öffnungszeiten der Schulbibliothek werden am Anfang des Schuljahres vom Koordinierungskomitee festgelegt. Während der Unterrichtszeiten der Mittelschule ist die Bibliothek immer geöffnet.

Außerhalb der Öffnungszeiten darf die Bibliothek nur von Lehrpersonen der Mittelschule, nicht aber von Schüler/innen genutzt werden.

Sitzungen, Besprechungen und Konferenzen sollten nur außerhalb der Öffnungszeiten in der Bibliothek stattfinden, um den Bibliotheksbetrieb nicht zu stören. Außerdem ist die Bibliothek ein öffentlicher Ort und deshalb nicht geeignet, dass bestimmte Sachverhalte dort besprochen werden.

Die Öffnungszeiten werden ausgehängt und auf der Homepage veröffentlicht.

Falls die Ausleih-Theke nicht besetzt ist, kann die Ausleihe mit Hilfe eines Formulars durchgeführt werden. Das Formular liegt in der Bibliothek auf und ist vollständig auszufüllen.

Jede Klasse der Mittelschule hat die Möglichkeit, einmal in der Woche in einer Deutschstunde in Begleitung einer Lehrperson den Bibliotheksraum zu benützen (Bibliotheksstunde). Die Bibliothek kann nach Vereinbarung auch in anderen Fächern für Recherche- und Stationenarbeiten, Arbeiten mit einzelnen Schülern, Integrationsunterricht oder an den Projekttagen genutzt werden.

 

4. Ausleihe und Benutzung

 

Die Schulbibliothek ist eine Freihandbibliothek. Der Benutzer kann in Bücher und Medien Einsicht nehmen und diese ausleihen. Nach der Rückgabe werden die Medien vom Bibliothekspersonal zurückgestellt.

Alle Medien, die länger als einen Tag ausgeliehen werden, müssen an der Ausleihtheke im Bibliotheksprogramm verbucht werden. Für eine kürzere Ausleihe (innerhalb eines Tages) muss in einer Liste der Name des Benutzers und der Barcode des Mediums eingetragen werden; diese Liste befindet sich an der Ausleihtheke. Somit ist gewährleistet, dass man jederzeit weiß, wo sich ein bestimmtes Medium befindet.

(a) Leihfrist:

Die Leihfrist beträgt vier Wochen, mit Ausnahme der Medien der Grundschule, für welche eine Leihfrist von zwei Monaten gilt. Lehrpersonen der Mittelschule dürfen die Schulbücher für das gesamte Schuljahr ausleihen. Die Ausleihfrist wird durch einen Stempel auf dem Fristzettel im Medium festgesetzt und ist bindend. Medien, die mit einer kleinen roten Etikette gekennzeichnet sind, gehören zum Präsenzbestand und können nicht außer Haus entliehen werden, es sei denn, die Bibliotheksmitarbeiter stimmen einer Kurzausleihe (1–2 Tage) zu. Die Nutzung dieser Medien ist nur in der Schule möglich.

Lehrpersonen und Mitarbeiter/innen für Integration dürfen höchstens 30 Medien, alle übrigen höchstens 10 Medien ausleihen. Für Lehrpersonen kann die maximale Anzahl bei Bedarf auch erhöht werden (dies ergibt sich v.a. durch die Ausleihe der Leseboxen/Klassensätze). Von den Filmen/DVDs dürfen höchstens zwei Exemplare ausgeliehen werden.

Die Ausleihe erfolgt durch die Bibliotheksmitarbeiter/innen im Bibliotheksprogramm (Bibliotheca Plus).

Wer die Ausleihfristen wiederholt überzieht, kann von der weiteren Nutzung der Schulbibliothek ausgeschlossen werden.

(b) Verlängerung:

Die Leihfrist kann vor Ablauf einmal verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt (auch über den OPAC).

(c)  Vormerkung:

Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden. (auch über den OPAC). Der Benutzer wird benachrichtigt, sobald das vorgemerkte Medium zur Abholung bereit liegt.

(d) Die Bibliothek ist berechtigt, entliehene Medien jederzeit zurückzufordern sowie die Zahl der Entlehnungen und Vorbestellungen zu begrenzen.

(e) Jeder Benutzer verpflichtet sich, die für die verschiedenen Medien geltenden Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten.

(f)  Mit Schulschluss und bei vorzeitigem Verlassen der Schule sind alle entliehenen Medien abzugeben.

 

 

5. Behandlung der Medien, Beschädigung und Verlust, Haftung

 

Der Benutzer ist verpflichtet, alle Medien sorgfältig zu behandeln und vor jeder Beschädigung, einschließlich Eintragungen und Unterstreichungen jeder Art, zu bewahren. Bei Verlust oder starker Beschädigung der Medien müssen diese ersetzt werden.

Der Benutzer ist dafür verantwortlich, dass entliehene Medien in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben werden. Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet.

Festgestellte Schäden und der Verlust entliehener Medien sind sofort zu melden.

Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die durch entliehene Medien und Programme entstehen.

 

6. Aufenthalt in der Bibliothek

 

Die Schulbibliothek ist ein Lernort. Deshalb hat sich jeder Benutzer in den Räumlichkeiten der Bibliothek so zu verhalten, dass kein anderer Benutzer gestört wird. Unnötiges Herumlaufen, Herumturnen und Schreien, sowie die Benützung von Handys, Rauchen, Essen und Trinken sind nicht gestattet. Die Arbeitsplätze müssen sauber hinterlassen werden.

Den Anordnungen des Bibliothekspersonals, die im Einzelfall von den Regelungen dieser Benutzungsordnung abweichen können, ist Folge zu leisten.

 

7. Ausschluss von der Benutzung

 

Benutzer, die gegen die Benutzungsordnung oder Anordnungen des Bibliothekspersonals verstoßen, können von den Bibliotheksmitarbeitern auf Dauer oder für begrenzte Zeit von der Benutzung, der Ausleihe und/oder dem Aufenthalt in der Bibliothek ausgeschlossen werden.

 

8. Regelungen für die EDV-Arbeitsplätze

 

Die Schulbibliothek verfügt über mehrere PCs mit Internetanschluss. Die Computernutzung für Schüler/innen ist nur dann möglich, wenn sie ausdrücklich von der jeweiligen Lehrperson erlaubt wird. Für die Benutzung von Computern kann von der Bibliothek eine maximale Benutzungszeit festgelegt werden.

Es wird ein verantwortungsvoller Umgang mit den Inhalten aus dem Internet erwartet. Gesetzwidrige Informationen dürfen weder genutzt noch verbreitet werden. Spielen am Computer ist untersagt. Die Bibliotheksverwaltung kontrolliert die Tätigkeiten am PC.

Die Bibliothek haftet nicht für die Folgen der Verletzungen von Urheberrechten durch Benutzer und von Vertragsverpflichtungen zwischen Benutzern und Internetdienstleistern.

Außerdem haftet die Bibliothek auch nicht für Schäden, die einem Benutzer durch die Nutzung der EDV-Arbeitsplätze entstehen.

Es ist nicht gestattet, Änderungen an den Arbeitsplatz- und Netzkonfigurationen durchzuführen, technische Störungen selbständig zu beheben sowie Programme von mitgebrachten Datenträgern oder aus dem Netz an den Arbeitsplätzen zu installieren.

Der Benutzer verpflichtet sich, Schäden, die durch seine Benutzung an den Geräten der Bibliothek entstehen, zu ersetzen.

Schüler dürfen nur mit Erlaubnis des Bibliothekars oder eines Bibliotheksmitarbeiters am Drucker der Bibliothek ausdrucken.

Bezüglich der Verhaltensregeln wird auf die Benutzungsordnung der Schüler für die Arbeit mit PCs verwiesen.

 

9. Inkrafttreten

 

Die Benutzungsordnung tritt am 1. März 2023 in Kraft.